Unsere Schule ist ein Ort des Lernens und des Miteinanders. Um ein harmonisches und
produktives Umfeld zu gewährleisten, sind klare Regeln notwendig. Die Schulordnung soll
dazu beitragen, dass sich alle Mitglieder der Schulgemeinschaft wohl und sicher fühlen.
Geltungsbereich
Diese Verordnung regelt das Verhalten, Maßnahmen zur Sicherheit und zur Ermöglichung eines ordnungsgemäßen Schulbetriebes
1. in der Schule
2. an sonstigen, nicht für schulische Zwecke gewidmeten Unterrichtsorten
3. bei Schulveranstaltungen
4. bei schulbezogenen Veranstaltungen
5. in der GTS (getrennte Form)
Schulfremde Personen haben keine Berechtigung, sich in der Schule aufzuhalten.
kommen pünktlich in die Schule und finden uns ab Einlass ins Schulgebäude in den Klassen ein, bereiten uns auf den Unterricht vor und werden ab 07:30 Uhr vom Lehrpersonal beaufsichtigt.
verhalten uns im gesamten Schulgebäude ruhig, lösen Konflikte durch Gespräche und befolgen die Anweisungen vom Lehrpersonal.
verlassen nach dem Unterricht unverzüglich das Schulgebäude, suchen entweder die Räumlichkeiten der GTS auf, oder fahren/gehen nach Hause.
halten unsere Schulsachen im ordentlichen Zustand, achten auf Sauberkeit und Ordnung im ganzen Schulhaus, Freizeitgelände und auf den Pausenplätzen.
verhalten uns so, dass wir weder uns selbst noch andere gefährden, begegnen einander respektvoll und freundlich, grüßen einander und vermeiden gänzlich körperliche und verbale Gewalt.
arbeiten im Unterricht konzentriert, befolgen die Klassenregeln, fördern die Klassengemeinschaft und erledigen die schulischen Pflichten gewissenhaft.
behandeln sämtliche Einrichtungen und Anlagen der Schule einschließlich der zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel schonend.
bemühen uns um ein gutes Unterrichtsklima und ein respektvolles und wertschätzendes Miteinander zwischen Eltern, Lehrern und Schülern und wollen ein Vorbild an Höflichkeit und Benehmen sein.
und die Schulleitung fördern die Klassen- und Schulgemeinschaft und sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für ein förderlichen Lernklima.
sorgen dafür, dass jedes Kind in der Schulgemeinschaft seine Persönlichkeit unter Wahrung der Pflichten und Rechte der Schüler/innen, innerhalb klarer Regeln entfalten kann.
haben die in den Schulgesetzen verankerten Vorschriften zu beachten und den Unterricht kindgerecht und zeitgerecht mit unterschiedlichen Lernmöglichkeiten zu gestalten.
legen Maßnahmen fest, die erforderlich sind, um die Sicherheit und den Schutz der Kinder zu gewährleisten – die Schule verfügt über ein Kinderschutzkonzept.
bieten Gesprächstermine bzw. Termine nach Vereinbarung an – Besprechungen vor dem Unterricht bzw. in den Pausen sind auf Grund der Aufsichtspflicht nicht möglich.
nehmen Anteil am schulischen Leben, fördern eine positive Einstellung zur Schule und unterstützen die Lehrkräfte und Freizeitpädagogen in ihrer Bildungs- und Erziehungsarbeit
nehmen an schulischen Veranstaltungen (Klassenelternabende, Elternsprechtag, usw.) teil und unterstützen die Schulpartnerschaft.
achten auf die Pünktlichkeit unserer Kinder und schicken sie mit anlassbezogener entsprechend ordentlicher Kleidung zur Schule.
informieren die Schule umgehend über ein Fernbleiben des Kindes vom Unterricht und begründen die Fehlzeiten schriftlich.
sorgen dafür, dass keine digitalen Endgeräte (Handys, Smartwatches, etc.), sicherheitsgefährdende und den Schulbetrieb störende Gegenstände in die Schule mitgenommen werden.
Übereinkommen
Wir alle, Eltern, Lehrpersonal, Schüler und Schülerinnen und Schulleitung sehen uns als Partner und bemühen uns um eine gute Zusammenarbeit, unterstützen uns gegenseitig, halten uns an die Schulordnung und sorgen für einen gedeihlichen Schulalltag.
Wir sind uns einig, dass bei Verletzungen der Schulordnung Maßnahmen nötig sind.
Erziehungsmittel bei positiven Verhalten des Schülers oder der Schülerin
Ermutigung
Anerkennung
Lob und Dank
Erziehungsmittel bei einem Fehlverhalten des Schülers oder der Schülerin
Gespräch, Ermahnung, Zurechtweisung
Erteilung von Aufträgen zur nachträglichen Erfüllung versäumter Pflichten
Beratendes bzw. belehrendes Gespräch mit der Schülerin oder dem Schüler
Beratendes bzw. belehrendes Gespräch unter Beiziehung der Erziehungsberechtigten
Verwarnung